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Osterfeuer sicher abbrennen - Anmeldung ist bis zum 31.03.2010 erforderlich

Traditionell kommt es am Osterfest zu vielen Veranstaltungen, bei denen ein Osterfeuer abgebrannt werden soll. Damit die Feier rund ums Osterfeuer ungetrübt bleibt und niemand zu Schaden kommt, muss der Veranstalter einige Vorschriften und Regeln beachten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Osterfeuer
Das Osterfeuer ist eine im Brauchtum verankerte Veranstaltung. Es ist zulässig, wenn die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft, nicht durch aufsteigenden Rauch und Ascheflug belästigt wird. Außerdem ist folgendes zu beachten:

  • Der Verbrennungsplatz muss außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

  • Osterfeuer dürfen nur am Ostersonntag abgebrannt werden. Sie dürfen nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und müssen spätestens um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.

  • Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Rückstände, z.B. Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder unbehandeltes Holz, verwendet werden. Brandbeschleuniger darf in keinem Fall eingesetzt werden.

  • Die Größe der Feuerfläche sollte in der Regel eine Fläche von 6 m im Durchmesser und eine Höhe von 3 m nicht übersteigen. Aus Sicherheits- und Tierschutzgründen darf das Brennmaterial frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden und ist am Tage des Abbrennens noch einmal umzuschichten.

Osterfeuer sind schriftlich oder telefonisch beim Fachbereich 3 Sicherheit und Ordnung anzumelden.

Das Anmeldeformular ist hier und im Bürgerbüro erhältlich.

Annahmeschluss ist der 31.03.2010.

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr bearbeitet werden, da auch andere Stellen (Kreis Borken, Feuerwehr, Kreisleitstelle, Flugplatz usw.) über die geplanten Osterfeuer informiert werden müssen.
 
Stadtverwaltung Stadtlohn
http://www.stadtlohn.de
erstellt am 09.03.2010

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