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Abwasserbeseitigung
Die Kläranlage ist Teil der Abwasserbeseitigung. Sie ist eine Einrichtung der Stadt Stadtlohn und organisatorisch im Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt angesiedelt.
Die ordnungsgemäße Behandlung der Abwässer ist eine wesentliche Aufgabe und Voraussetzung beim Schutz und bei der Reinhaltung der Gewässer. Dabei kann die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Abwasserbehandlungsanlagen bereits große Erfolge vorweisen. Die Gewässer in Nordrhein–Westfalen sind sauberer geworden, insbesondere da entsprechende Nährstoffe in den Kläranlagen eliminiert werden.
Einer einwandfreien Funktionsfähigkeit der Kläranlage kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Die hohe erforderliche Verfügbarkeit dieser Anlage muss in Kombination mit den gesetzlichen und technischen Anforderungen sichergestellt werden, um einerseits dem Gedanken des vorsorgenden, nachhaltigen Gewässerschutzes Rechnung zu tragen, und um andererseits den Erfordernissen und Notwendigkeiten der Betreiber nachzukommen.
Damit die vielfältigen Aufgaben und Pflichten erfüllt werden können, müssen diese in einer Dienst- und Betriebsanweisung niedergelegt sein.
Ziel unserer Arbeit ist ein bürgerfreundlicher und bürgernaher Dienst für die Menschen unserer Stadt und der Schutz von Boden, Luft und Wasser bei einem höchstmöglichen Maß an Wirtschaftlichkeit.
Formulare
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Entwässerungsantrag (249 KB) |