Schulstart am Donnerstag
Die Schulleitungen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Stadtlohn und die Stadtverwaltung haben sich zum geplanten Schulstart in dieser Woche abgestimmt.
Ziel war es, Regelungen und Rahmenbedingungen für einen sicheren Schulbetrieb zu erarbeiten.
Am 23. April 2020 beginnt der Schulbetrieb an den weiterführenden Schulen zunächst für die jeweiligen Abschlussklassen. Dies gilt für 91 Abiturientinnen und Abiturienten des Geschwister-Scholl-Gymnasiums. In den 10. Klassen der Sekundarstufe I sind dies 106 Schülerinnen und Schüler der Losbergschule, 101 Schülerinnen und Schüler der Herta-Lebenstein-Realschule sowie 64 Schülerinnen und Schüler der St.-Anna-Realschule. Das Angebot für die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, für die Abschlussklassen der Sekundarstufe I ist der Unterricht verpflichtend. Der Unterricht und die prüfungsvorbereitenden Maßnahmen finden komplett vormittags statt.
Schülerbeförderung
Dementsprechend und unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsvorgaben wurde auch die Schülerbeförderung geplant. Hier stimmte sich die Verwaltung mit den zuständigen Verkehrsunternehmen ab.
Raumnutzungs- und Hygienepläne
Die Schulen haben in Zusammenarbeit mit der Stadt Stadtlohn und den zuständigen Reinigungsfirmen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs Raumnutzungs- und Hygienepläne aufgestellt. Demnach werden die Unterrichts- und Prüfungsräume so eingerichtet, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Unterrichtsteilnehmern eingehalten wird. Schulpersonal, Lehrer- und Schülerschaft erhalten jeweils zu Schulbeginn eine wiederverwertbare Stoffmaske, die nach Gebrauch gewaschen werden muss.
Desinfektionsmittel für die Handhygiene und Flächendesinfektion konnten über den Kreis Borken bezogen werden. Die Reinigungspläne der genutzten Schulräume und Sanitäranlagen wurden bedarfsgerecht angepasst. Hierzu erfolgten an den Schulen Gespräche mit den beauftragten Reinigungsunternehmen.
Kein Mensabetrieb
Ein Mensabetrieb ist nach derzeitiger Coronaschutzverordnung nicht gestattet und mit Blick auf den Vormittagsunterricht auch nicht notwendig.
