1. Mai unter den Beschränkungen
Gemeinsamer Appell der Bürgermeister “Keine Bollerwagentouren, Grillpartys“
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen appellieren mit Blick auf das bevorstehende 1.-Mai-Wochenende an die Bevölkerung: „Beachten Sie gerade auch in den kommenden Tagen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung!“ Dazu zählen vor allem die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Außerdem sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht der Familie angehören, im öffentlichen Raum unzulässig. „All diese Vorkehrungen sind weiterhin notwendig, um die ersten Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zu gefährden“, betonen die Spitzen des Kreises und der Kommunen im Westmünsterland. Zudem würden die Virologen vor der Gefahr einer zweiten Infektionswelle warnen. Vorsicht und Wachsamkeit seien also weiterhin erforderlich, um Rückschläge zu vermeiden. Auf den Punkt gebracht heiße das für den 1. Mai: Keine Bollerwagentouren und Grillpartys!
Zur Pressemitteilung: http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1043534.html
Dieses Jahr steht der 1. Mai unter den besonderen Beschränkungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung)
Es sind unter anderem untersagt:
- Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
- Das Picknicken und das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen
Zur Einhaltung dieser Regelungen wird das Ordnungsamt wird an diesem verlängerten Wochenende verstärkt Kontrollen durchführen.
Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.