Kirmes und Krammärkte fallen aus
Die Stadtlohner Kirmes, die vom 4. bis 6. Juli stattgefunden hätte, fällt aus.
Das gilt auch für den Kirmeskrammarkt. Ebenso fallen zumindest bis August alle monatlichen Krammärkte aus.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung festgelegt, dass alle Kirmessen und Krammärkte bis zum 31. August 2020 ausfallen müssen. Davon sind auch die Veranstaltungen in Stadtlohn betroffen.
„Der Ausfall der Veranstaltungen war schon seit einiger Zeit abzusehen“ sagt Harald Vogtt, Marktmeister und damit verantwortlich für die Stadtlohner Kirmes. „Doch die Rechtsverordnung, die das letztlich festlegt, wurde erst jetzt erlassen. Damit ist klar: Dieses Jahr gibt es keine Kirmes in Stadtlohn.“
Wochenmärkte nicht betroffen
Von dem Verbot der Märkte nicht betroffen sind die Wochenmärkte an den Donnerstagen und Samstagen. Diese finden wie gewohnt statt.
