Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe
Gemäß § 12 Abs. 1 VOB/A und § 28 Abs. 1 UVgO informiert die Stadt Stadtlohn hier über die laufenden Ausschreibungsverfahren zu allen Öffentlichen Ausschreibungen.
Geplante Ausschreibungen
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadt Stadtlohn hier fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Vergebene Aufträge
Die Stadt Stadtlohn informiert gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 15.000 € über jeden vergebenen Auftrag. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Des Weiteren informiert sie gemäß § 30 Abs. 1 UVgO nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab 25.000 €. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten. Alle genannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Bärbel Mensing |
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