Hier finden Sie Informationen über Notdienste, das Krankenhaus und über andere Bereiche der ärztlichen Versorgung in Stadtlohn. (Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Übersicht nicht immer aktuell sein kann - Sie wünschen einen Eintrag oder die Streichung eines Eintrages? Bitte senden Sie eine Mail an .
Hebammen
Berufstätige Hebammen und Entbindungspfleger haben sich nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beim Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken anzumelden. Daher wird die Übersicht über die derzeit berufstätigen Hebammen und Entbindungspfleger beim Kreis Borken, Fachbereich Gesundheit, geführt.
Weitere Informationen auf der Homepage des Kreises Borken
Viele der in Stadtlohn praktizierenden Hebammen sind über das Stadtlohner Krankenhaus (Zentrale: Telefon 02563 912-0) oder direkt über den Kreißsaal (Telefon 02563 912-415) oder über das Säuglingszimmer (Telefon 02563 912-416) zu erreichen.
Hospiz
Hospiz (lat. hospitium „Herberge“, „Gastfreundschaft“) ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. (Quelle: Wikipedia)
Weitere Informationen zum Stadtlohner Hospiz:
Elisabeth-Hospiz
Laurentiusstraße 4
48703 Stadtlohn
Telefon 02563 912-6611
Fax 02563 912-6650
Viele Informationen stehen auch unter Palliativpflege heute
Krankenhaus
Stiftung Maria-Hilf
Krankenhaus
Vredener Straße 58
48703 Stadtlohn
Telefon 02563 912-0
Fax 02563 912-212
Hausärztliche Notfälle werden ab dem 1. Januar 2018 nur noch in der zentralen Notfallpraxis im St.-Marien-Krankenhaus in Ahaus, Wüllener Straße 101, behandelt.
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 19 – 21 Uhr; Mi, Fr 16 – 19 Uhr; Sa, So, feiertags 10 – 13 und 16 – 19 Uhr
Notdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr-Notruf 112
Rettungsdienst-Notruf 112
Notruf-Fax für hörgeschädigte Menschen 02861 9809199
Gift-Notruf 0228 19240
Krankenhaus „Maria-Hilf“ 02563 912-0
Notfall-Seelsorger 02563 912-0
Notdienstpraxis im Krankenhaus 02563 912-345
Kinderärztlicher Notdienst in der Notfallpraxis des St.-Vincenz-Hospitals - Christophorus Kliniken GmbH
für den Bereich Stadtlohn u. a.
Südring 41, 48653 Coesfeld
Telefon: 0180-504 4100
Sprechzeiten ohne Anmeldung
Mo., Di. und Do. 19 - 21 Uhr
Mi. und Fr. 16 - 19 Uhr
Sa., So. u. Feiertag 10 - 13 und 16 - 19 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz 02563 97860
SVS Wasser-Versorgung 02563 93450
SVS Gas-Versorgung 02563 93450
SVS Strom-Versorgung 02563 93450
Karten-Sperr-Notruf 116116
Kläranlage 0169 512708119
Notruf/Notfall-Faxvorlage zum Download
Notruf-Fax für hörgeschädigte Menschen 02861 9809199
Anders als gut hörende Menschen, haben schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen das Problem, dass sie bei einem Notfall die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht per Telefon oder Handy erreichen können, da sie Rückfragen der Leitstelle akustisch nicht verstehen oder beantworten können. Für diese Betroffenen hat die Kreisleitstelle Borken, in der die Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst eingehen, einen Notruf-Fax-Service eingerichtet.
Auf einem vom Deutschen Schwerhörigenbund und der Branddirektion Frankfurt entwickelten Formular können hör- und sprachgeschädigte Menschen ihre Notfallsituation ankreuzen, Adresse eintragen und unter 02861 9809199 einen Notruf über ihr Faxgerät absetzen. Die Kreisleitstelle bestätigt den Eingang per Fax und schickt den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder eine Polizeistreife.
Notfallkarte
Notfallkarte kann Leben retten
Ein Albtraum für jeden Notfallretter: Er kommt in die Wohnung des Patienten, und der kann nicht mehr sprechen. Damit fehlen dem Helfer auch wichtige Angaben - über Allergien, besondere Medikamenteneinnahmen oder Grunderkrankungen. Wenn Angehörige nicht dabei sind oder unter Schock stehen, müssen Rettungsdienstmitarbeiter oder Ärzte auf möglicherweise lebensrettende Auskünfte verzichten.
Die Notfallkarte besteht aus einem vom Patienten auszufüllenden Vordruck. Hier werden persönliche Daten und Angaben zu Hausarzt, Krankenkasse, Patientenverfügung sowie Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalten und Medikationen eingetragen.
Eine Ausfertigung sollte man immer bei sich tragen, eine zweite innen direkt neben der Wohnungstür in Augenhöhe anbringen. So haben die Retter im Notfall schnellen Zugang zu den Daten, die sie für eine Akutbehandlung benötigen.
Hier können Sie eine sogenannte "Notfallkarte" ausdrucken. Diese können Sie dann ausfüllen und in einen Umschlag stecken. Auf den Umschlag schreiben Sie "Notfallkarte" und hängen ihn sichtbar (z. B. an der Innenseite der Haustür) auf.
In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen können Polizei und Feuerwehr die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes erreichen.
Wählen Sie dazu bitte einen der Notrufe 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr).
Ludger Wilmer |
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Fachbereich 5 - Arbeit und Soziales
- Fachbereichsleitung Rathaus Markt 3 48703 Stadtlohn |
Telefon: 02563 87-500
Telefax: 02563 87-9500 |