Beauftragter für Behinderte und Seniorinnen und Senioren

Kontakt:
Richard Henrichs
Beauftragter für Behinderte und Seniorinnen und Senioren
Rathaus
Markt 3
48703 Stadtlohn
Festnetz: 02563 9214420
Mobil 0178 3466389
E-Mail: beauftragte-beh-sen@stadtlohn.de

Kontakt:
Elisa Huning
Stellvertretende Beauftragte für Behinderte und Seniorinnen und Senioren
Rathaus
Markt 3
48703 Stadtlohn
Festnetz: 02563 98923
E-Mail: beauftragte-beh-sen@stadtlohn.de
Sie können aktiv unterstützen
Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung ist für die Stadt Stadtlohn und den Stadtrat mit den entsprechenden Ausschüssen wichtig.
Vor diesem Hintergrund möchten Herr Henrichs und Frau Huning Sie als Betroffene, Angehörige und/oder interessierte Menschen im Hinblick auf die Barrierefreiheit und Teilhabe in Stadtlohn aktiv als Ansprechpersonen unterstützen. Besondere Fragestellungen gibt es häufig zu den Themen
- Gesundheit
- Wohnen
- Kommunikation
- Bildung und
- Mobilität
Die übergreifenden gemeinsamen Ziele mit dem Kreis Borken und dem Land sind:
- Benachteiligung beseitigen,
- gleichberechtigte Teilhabe
- Selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
- Behinderten- und seniorenfreundliche Stadt fördern
Wir möchten Ihnen Hilfestellungen auf der Suche nach dem richtigen Partner im Sozialsystem geben und die Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens für Stadtlohn weiterentwickeln.
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.
Ein besonderer Dank gilt den Institutionen wie Kirche, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Gesundheitseinrichtungen, die in diesem Bereich sehr viel leisten, vielfältige Angebote und Teilhabe erlebbar machen.
Warum einen Beauftragten für Behinderte und Seniorinnen und Senioren?
Die Berücksichtigung der Ansprüche von Seniorinnen und Senioren und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung sind für die Stadt Stadtlohn und den Rat der Stadt Stadtlohn mit den entsprechenden Ausschüssen sehr wichtig. Aus diesem Grund wurde dieses Ehrenamt erstmals in 2015 ins Leben gerufen und mit einer Satzung fest verankert.
In einem ersten Schritt wurde die Entwicklung der Anzahl von Menschen über 65 Jahre und der Menschen mit Behinderung für Stadtlohn ermittelt und ausgewertet. Anschließend wurden Beispiele für mögliche Projekte aus anderen Städten im Generations-, Integrations- und Sozialausschuss vorgestellt, um gemeinsam Schwerpunkte festzulegen. Deutlich wurde bei der näheren Betrachtung, dass diesbezüglich bereits heute viel Gutes von den entsprechenden Institutionen wie Kirche, Wohlfahrtsverbände, Vereine und von Gesundheitseinrichtungen geleistet wird. Ein ganz großer Dank gebührt auch allen ehrenamtlich Tätigen.
Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren am Leben der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das heißt auch, ihre Beteiligung an der Entwicklung der Stadt Stadtlohn zu einer behinderten- und seniorenfreundlichen Stadt zu ermöglichen und zu fördern (§ 1 Abs. 2 der gültigen Satzung).
Es geht um Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: z. B. Mobilität, Kommunikation, Wohnen, Arbeiten, Gesundheit und Bildung.
- Wo besteht Handlungsbedarf?
- Wo gibt es Hilfebedarf?
- Wo können wir Dinge gemeinsam tun?
- Welche Anregungen haben Sie für den Stadtrat und die Stadt Stadtlohn?
- Wie und wo kann Teilhabe erlebbar gemacht werden?
Weiterführende Informationen
Seite Menschen mit Behinderung auf www.stadtlohn.de
Seite Seniorinnen und Senioren auf www.stadtlohn.de
Arbeitskreis Behindertenhilfe im Kreis Borken
Behindertenbeauftragte des Kreises Borken
Ludger Wilmer |
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Fachbereich 5 - Arbeit und Soziales
- Fachbereichsleitung Rathaus Markt 3 48703 Stadtlohn |
Telefon: 02563 87-500
Telefax: 02563 87-9500 |