Kontrolle an den „tollen Tagen“
Ordnungsamt begleitet die Karnevalsumzüge, Nichtraucherschutz
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung wird am kommenden Karnevalswochenende wieder Kontrollen durchführen.
Auch in diesem Jahr werden Polizei und Ordnungsamt im Rahmen der Aktion „Vollrausch – ohne mich“ darauf achten, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Das teilt die Stadtverwaltung Stadtlohn mit. Auch wenn zu Karneval besonders locker und ungezwungen gefeiert wird, gilt das Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von Alkohol und Tabak schützen soll, natürlich auch an diesen Tagen.
Unzulässig mitgeführter Alkohol wird beschlagnahmt, dabei dürfen von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auch Taschen und Rucksäcke durchsucht werden.
Zudem wird daran erinnert, dass auch an den Karnevalstagen das Nichtraucherschutzgesetz gilt. Es ist demnach verboten, in Gaststätten zu rauchen.
Auch hier werden durch das Ordnungsamt Kontrollen durchgeführt.
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Öffentliche Toiletten
Die Stadtverwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass auch dieses Jahr die Toiletten am Busbahnhof und am Rathaus während der Umzüge am Sonntag und Rosenmontag geöffnet sind.
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