Coronaschutzverordnung: Meldung von Festen
Private Feste mit herausragendem Anlass sind dem Ordnungsamt zu melden
Die Coronaschutzverordnung in der seit dem 01.10.2020 gültigen Fassung sieht vor, dass Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin dem Ordnungsamt zu melden sind.
Zu melden sind nur Veranstaltungen, die nicht in einer Wohnung stattfinden oder mehr als 50 Teilnehmer haben.
Die Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Verantwortliche Person (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer)
- Veranstaltungsort (Anschrift)
- Art der Veranstaltung (insbesondere Anlass; es sind nur Veranstaltungen aus einem herausragenden Anlass [z.B. Jubiläum, Hochzeit, Taufe, „runder“ Geburtstag, Abschlussfeier] zulässig)
- Voraussichtliche Teilnehmerzahl (sinnvoll ist zusätzlich eine Liste mit den Namen, Vornamen, Anschriften und Telefonnummern der Gäste); maximal zulässig sind 150 Gäste
Die Stadtverwaltung bittet darum, die anzumeldenden Veranstaltungen per E-Mail an corona.fb3@stadtlohn.de mitzuteilen.
Wer keine E-Mails senden kann, kann die Meldung zu den Dienstzeiten auch telefonisch unter
02563/87-320 oder
02563/87-323
abgeben.
Die Daten aus den Meldungen werden vom Ordnungsamt ausschließlich für die Zwecke der CoronaSchVO verwendet.
Der Veranstalter hat die Teilnehmerliste spätestens mit Beginn der Veranstaltung zu führen und fortzuschreiben. Sie ist mindestens vier Wochen aufzubewahren.
Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist § 13 Abs. 5 S. 2 bis 4 CoronaSchVO.