Bauleitplanung
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen. Hierzu finden Sie unter Aktuelle Beteiligung alle laufenden Beteiligungsverfahren.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Flächennutzungsplan sowie zu den bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen im Stadtgebiet.