Lärmaktionsplanung
Darstellung und Bewertung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die in der Stadt Stadtlohn durch den Straßenverkehr entstehen
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die für die Lärmaktionsplanung zugrunde liegende Lärmkartierung für Abschnitte der Landestraßen 572 und 608 vom LANUV im Jahr 2015 erstellt. Kreis- und Gemeindestraßen sind von der Lärmkartierungspflicht des LANUV ausgenommen. Berücksichtigt werden Straßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Umgerechnet entspricht diese Grenze einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca. 8200 Kfz in 24 Stunden.
Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Carmen Hornhues.