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Aktuelle Beteiligungen
Bei Planungsvorhaben hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über Anlass und Ziele zu informieren und Anregungen und Bedenken auf verschiedene Weise einzubringen.
Bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplans gibt es eine nach dem Baugesetzbuch geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit. Bei anderen Planungen, etwa der Aufstellung von Konzepten der Stadtentwicklung, besteht ebenfalls Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planentwürfe und zu einer Äußerung.
Die Öffentlichkeit wird über die Beteiligungsverfahren durch ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Stadtlohn informiert.
Die auszulegenden Unterlagen können auch während der Öffnungszeiten des Rathauses und nach Vereinbarung eingesehen werden.