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Beauftragte für Behinderte und Seniorinnen und Senioren
© Pixabay | sabinevanerpDie kommunalen Beauftragten vertreten die politischen Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Seniorinnen und Senioren in den Städten und Gemeinden.
Sie beraten die Stadtverwaltung im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse dieses Personenkreises und sorgen für einen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Einrichtungen, Verbänden, Ämtern und Einzelpersonen.
Darüber hinaus führen sie Einzelfallberatungen durch und unterstützen Sie vor Ort bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Es handelt sich um ein politisches Ehrenamt.
Die Beauftragten wurden vom Rat der Stadt Stadtlohn in das Amt gewählt.
Kontaktdaten der Stadtlohner Beauftragten:
Sie können aktiv unterstützen
Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung ist für die Stadt Stadtlohn und den Stadtrat mit den entsprechenden Ausschüssen wichtig.
Vor diesem Hintergrund möchten Herr Henrichs und Frau Huning Sie als Betroffene, Angehörige und/oder interessierte Menschen im Hinblick auf die Barrierefreiheit und Teilhabe in Stadtlohn aktiv als Ansprechpersonen unterstützen. Besondere Fragestellungen gibt es häufig zu den Themen
- Gesundheit
- Wohnen
- Kommunikation
- Bildung und
- Mobilität
Die übergreifenden gemeinsamen Ziele mit dem Kreis Borken und dem Land sind:
- Benachteiligung beseitigen,
- gleichberechtigte Teilhabe
- Selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
- Behinderten- und seniorenfreundliche Stadt fördern
Wir möchten Ihnen Hilfestellungen auf der Suche nach dem richtigen Partner im Sozialsystem geben und die Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens für Stadtlohn weiterentwickeln.
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.
Ein besonderer Dank gilt den Institutionen wie Kirche, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Gesundheitseinrichtungen, die in diesem Bereich sehr viel leisten, vielfältige Angebote und Teilhabe erlebbar machen.
Warum einen Beauftragten für Behinderte und Seniorinnen und Senioren?
Die Berücksichtigung der Ansprüche von Seniorinnen und Senioren und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung sind für die Stadt Stadtlohn und den Rat der Stadt Stadtlohn mit den entsprechenden Ausschüssen sehr wichtig. Aus diesem Grund wurde dieses Ehrenamt erstmals in 2015 ins Leben gerufen und mit einer Satzung fest verankert.
In einem ersten Schritt wurde die Entwicklung der Anzahl von Menschen über 65 Jahre und der Menschen mit Behinderung für Stadtlohn ermittelt und ausgewertet. Anschließend wurden Beispiele für mögliche Projekte aus anderen Städten im Generations-, Integrations- und Sozialausschuss vorgestellt, um gemeinsam Schwerpunkte festzulegen. Deutlich wurde bei der näheren Betrachtung, dass diesbezüglich bereits heute viel Gutes von den entsprechenden Institutionen wie Kirche, Wohlfahrtsverbände, Vereine und von Gesundheitseinrichtungen geleistet wird. Ein ganz großer Dank gebührt auch allen ehrenamtlich Tätigen.
Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren am Leben der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das heißt auch, ihre Beteiligung an der Entwicklung der Stadt Stadtlohn zu einer behinderten- und seniorenfreundlichen Stadt zu ermöglichen und zu fördern (§ 1 Abs. 2 der gültigen Satzung).
Es geht um Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: z. B. Mobilität, Kommunikation, Wohnen, Arbeiten, Gesundheit und Bildung.
- Wo besteht Handlungsbedarf?
- Wo gibt es Hilfebedarf?
- Wo können wir Dinge gemeinsam tun?
- Welche Anregungen haben Sie für den Stadtrat und die Stadt Stadtlohn?
- Wie und wo kann Teilhabe erlebbar gemacht werden?