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Wahlen
© PixabayWahltermine in NRW
- 2024: Europawahl
- 2025: Kommunalwahl
- 2025: Bundestagswahl
Meldung zur Wahlhilfe
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken in Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.
Was ist ein Wahlvorstand?
Für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine Vorkenntnisse erforderlich, jedoch wird sorgfältiges Arbeiten vorausgesetzt. Für Ihr Engagement erhalten Sie als Anerkennung ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Das Erfrischungsgeld variiert von Wahl zu Wahl.
Interessierte können sich im Wahlamt der Stadt Stadtlohn melden. Gerne können Sie sich auch ganz einfach online anmelden. Den Link finden Sie oben.
Aktuelles zu den Wahlen
15.05.2022
Wahlen
Vorläufige Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse und viele verschiedene Auswertungsmöglichkeiten finden Sie unter www.stadtlohn.de/wahlergebnisse. weiterlesen
03.05.2022
Wahlen
Wahllokale barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Barrierefreiheit
Zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 sind erstmals alle Wahllokale barrierefrei zugänglich und damit auch mit einem Rollstuhl oder Rollator erreichbar. weiterlesen
04.04.2022
Wahlen
Informationen zur Landtagswahl
Einige Neuerungen zum 15. Mai 2022
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 sind in vollem Gange. Voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten. weiterlesen
Fragen und Antworten zur Landtagswahl
Wann wird gewählt?
Der Wahltermin für die Landtagswahl ist Sonntag, der 15. Mai 2022. Am Wahltag sind in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr alle Wahllokale geöffnet.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 15. Mai 2004 geboren sind),
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (also spätestens seit dem 29. April 2022) im Wahlgebiet, das heißt in Nordrhein-Westfalen, ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar für die Landtagswahlen sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 15. Mai 2004 geboren sind)
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (also spätestens seit dem 15. Februar 2022) im Wahlgebiet, das heißt in Nordrhein-Westfalen, ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?
Jede/r Wahlberechtigte kann ihr / sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Mit Wahlbenachrichtigung:
Die Stadt Stadtlohn ist in 17 allgemeine Wahlbezirke (18 Stimmbezirke) eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 24.04.2022 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die / der Wahlberechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie / er eingetragen ist. Die Wählerin / der Wähler soll die Wahlbenachrichtigung und muss einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen, damit sie / er sich auf Verlangen über ihre / seine Person ausweisen kann.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Das Wahlrecht kann jedoch auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin / jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.
Die Wählerin / der Wähler gibt ihre / seine Stimme in der Weise ab, dass sie/ er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Jede/r Wahlberechtigte/r hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird ein/e Wahlkreisabgeordnete/r gewählt, mit der zweiten Stimme die Landesliste einer Partei. Die Wählerin / Der Wähler kann seine Stimme splitten, d. h. er kann seine Erststimme einem bestimmen Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig die Landesliste dieses Bewerbers mitwählen, sondern kann sich bei der Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden. Das Verhältnis der Zweitstimmen ist letztlich maßgeblich dafür, in welcher Stärke Parteien im Landtag vertreten sind.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin / vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre / seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Ein Verzicht der geheimen Stimmabgabe ist nicht möglich.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Mit Wahlschein (Briefwahl):
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein besitzen, können an den Wahlen im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
- a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder
- b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wahlscheine sind ein Nachweis über das Wahlrecht und müssen beantragt werden. Ein Antrag für einen Wahlschein befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wahlscheinanträge können grundsätzlich nur bis spätestens zum 13. Mai 2022, 18 Uhr, entgegengenommen werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:
- a) einen amtlichen weißen Wahlschein
- b) einen amtlichen weißen Stimmzettel
- c) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- d) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
Die Wahlbriefe können auch direkt bei der Stadt Stadtlohn abgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie postalisch nach Hause, indem Sie entweder den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen per Post an das Wahlamt der Stadt Stadtlohn senden oder indem Sie die Unterlagen in dem vom 19. April 2022 bis zum 13. Mai 2022 im Haus Hakenfort eingerichteten Briefwahllokal zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses beantragen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort die Briefwahl auszuüben und den Wahlbrief verschlossen abzugeben.
Die roten Wahlbriefe mit den jeweils dazugehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den unterschriebenen Wahlscheinen sind so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person einen Briefwahlantrag stellen wollen, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin / dem Antragssteller zu unterschreiben ist.
Wann und wie werden die Wahlergebnisse bekanntgemacht?
Wenn die Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr schließen, beginnen die Wahlvorstände in 17 Wahlbezirken im gesamten Stadtgebiet mit der Auszählung der Stimmen. Zuvor haben vier Briefwahlvorstände die bereits eingegangenen Wahlbriefe im Rathaus geöffnet und die Gültigkeit der Stimmabgabe geprüft, sodass die rechtzeitig eingegangenen Briefwahlstimmen dort ab 18 Uhr ebenfalls ausgezählt werden können.
Die Wahlergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung an das Wahlbüro übermittelt. Die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale werden am Wahlabend, 15.05.2022, ab 18 Uhr im großen Sitzungssaal präsentiert. Die Präsentation ist öffentlich zugänglich.
Außerdem können die Wahlergebnisse im Internet in Echtzeit unter www.stadtlohn.de/wahlergebnisse verfolgt werden.
Wann das vorläufige amtliche Endergebnis der Wahl vorliegt, steht vorab noch nicht fest.
Welches Wahlsystem gilt für die Landtagswahl?
Gewählt wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Wahlrechtsgrundsätze:
Die Wahlrechtsgrundsätze sind in Art. 28 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Die Bundestagswahlen müssen
- allgemein, Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, darf wählen.
- unmittelbar, Die Kandidaten werden direkt (ohne Zwischeninstanzen) von den Bürgern gewählt.
- frei, Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, ob und wen sie wählt.
- gleich und Jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Auszählung.
- geheim Niemand darf und kann feststellen, wie ein anderer gewählt hat.
stattfinden.
Darüber hinaus muss die Wahl vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Die wesentlichen Teile des Wahlvorgangs, also die Wahlhandlung, mit Ausnahme der Stimmabgabe, sowie die Ergebnisermittlung, sollen öffentlich überprüfbar sein.
Welche Folgen hat eine Wohnsitzan-/-um-/-abmeldung in Stadtlohn für die Wahl?
- Umzug innerhalb Stadtlohns bis zum 03.04.2022
Wenn Sie bis zum 03.04.2022 innerhalb Stadtlohns umziehen (es zählt das Datum der Ummeldung), werden Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer neuen Wohnung eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
- Umzug innerhalb Stadtlohns ab 04.04.2022
Wenn Sie ab dem 04.04.2022 innerhalb Stadtlohns umziehen, bleiben Sie in dem Stimmbezirk wahlberechtigt, in dem Sie vor dem Umzug wohnten.
- Zuzug nach Stadtlohn bis zum 03.04.2022
Wenn Sie bis zum 03.04.2022 nach Stadtlohn zuziehen, sind Sie im Wahlbezirk Ihrer neuen Wohnung in Stadtlohn wahlberechtigt. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
- Zuzug nach Stadtlohn ab dem 04.04.2022
Wenn Sie ab dem 04.04.2022 nach Stadtlohn zuziehen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen.
Wollen Sie schon in Stadtlohn wählen, müssten Sie spätestens bis zum 24.04.2022 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der Stadt Stadtlohn stellen. Sie werden in diesem Fall aus dem Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Gemeinde gestrichen.
- Wegzug aus Stadtlohn
Die Regelungen zum Zuzug gelten entsprechend.
- Verlegung des Hauptwohnsitzes/Nebenwohnsitzes
Eine Verlegung der Hauptwohnung nach Stadtlohn ist wie ein Zuzug und eine Verlegung der Hauptwohnung von Stadtlohn weg wie ein Wegzug zu sehen.
Gibt es Besonderheiten, die aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie zu beachten sind?
Es wird empfohlen, nach wie vor die Abstandsregelungen (1,5 m Abstand zu haushaltsfremden Personen) einzuhalten.
Ab sofort besteht in allen städtischen Einrichtungen keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen der Maske wird dennoch empfohlen.
Desinfektionsmittel wird in jedem Wahllokal vorgehalten. Für diejenigen Wahlberechtigten, die einer Risikogruppe angehören oder die Bedenken haben, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, besteht vorab die Möglichkeit der Briefwahl – entweder von zu Hause aus oder in dem voraussichtlich vom 19. April 2022 bis zum 13. Mai 2022 im Haus Hakenfort eingerichteten Briefwahllokal.
Welche Wahllokale sind barrierefrei zugänglich?
Zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 werden voraussichtlich erstmals alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung wird darauf mit einem Rollstuhlpiktogramm hingewiesen.
Besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Hilfsperson?
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Landeswahlgesetz Ihnen als Wählerin oder Wähler, sich bei der Wahl von einer Hilfsperson unterstützen zu lassen.
Eine Stellvertretung bei der Abgabe der Stimme ist nicht möglich. Wenn Sie nicht lesen können oder durch körperliche Gebrechen daran gehindert sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dann können Sie sich einer Hilfsperson bedienen. Bei der Tätigkeit der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfeleistung, nicht um eine Stellvertretung. Die Hilfsperson ist daher vollkommen an Ihre Wünsche gebunden.
Sie können die Hilfsperson selbst mitbringen oder ein Mitglied des Wahlvorstandes bitten, Ihnen zu helfen.
Welche Möglichkeiten gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen?
Blinde und sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, unter der Rufnummer 0800/00096710 Informationen zu Wahlhilfepaketen zu erhalten. Daneben besteht im Rahmen dieser Hotline in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW) die Möglichkeit einer akustischen Wiedergabe aller Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln.
Sollten Sie bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen das Wahlamt der Stadt Stadtlohn unter der Telefonnummer 02563/87-111 oder per E-Mail über wahlen@stadtlohn.de sowie der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter der Telefonnummer 0231/557590-0 oder per E-Mail über info@bsvw.de gerne zur Verfügung.
Gibt es Informationen zur Wahl in leichter Sprache?
Informationen in leichter Sprache stellt zum Beispiel der Landeswahlleiter unter Landtagswahl 2022 | IM zur Verfügung. Dort findet man auch eine Broschüre in einfacher Sprache zum Download.
Was ist das Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist eine Auflistung aller Wahlberechtigten, die am 03. April 2022 in Stadtlohn für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnung sind nicht eingetragen.
Bis zum 24. April 2022 wird jede/r Wahlberechtigte mittels einer Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich darüber informiert, dass sie / er in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wie bei anderen Wahlen ist auch bei den Landtagswahlen das Wählerverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar. In der Zeit vom 25. April 2022 bis zum 29. April 2022 haben Sie die Möglichkeit voraussichtlich im temporär eingerichteten Briefwahllokal im Haus Hakenfort zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses Einsicht in das Wählerverzeichnis zu Ihrer eigenen Person zu nehmen. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen.
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist (25. April 2022 bis 29. April 2022) schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Dieser ist zu richten an den Bürgermeister der Stadt Stadtlohn, Wahlamt, Markt 3, 48703 Stadtlohn.
Was sind die Wahlorgane?
Wahlorgane für die Landtagswahl sind für das Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss, für jeden Wahlkreis ein/e Kreiswahlleiter/in und ein Kreiswahlausschuss, ein/e Wahlvorsteher/in und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und die Briefwahlvorsteher/innen und Briefwahlvorstände.
Was ist die repräsentative Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt darüber Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahrgang beteiligt und wie sie gestimmt haben.
Für die repräsentative Wahlstatistik werden Wahlbezirke ausgewählt, in denen dann im oberen Bereich des amtlichen Stimmzettels je nach Alter und Geschlecht ein bestimmter Aufdruck zu finden ist. So können die Daten ermittelt werden. Bei der Landtagswahl sind die Wahlbezirke 3 – Johannesschule I, 13 – Gymnasium II und 14 - Gescher-Dyk-Schule I von IT.NRW (Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen) für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden.
Oberster Grundsatz ist weiterhin die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
An welchen Stellen darf plakatiert werden?
An folgenden Orten stehen in Stadtlohn Wahltafeln für die Plakatierung zur Verfügung:
- Büren Parkplatz Ritter
- Parkplatz am alten Berkelstadion
- Wenninghof / Vredener Straße
- Wenningfeld Kreuzung Vredener Straße / Eichendorffstraße
Die zur Verfügung stehende Fläche richtet sich, wie auch in den Vorjahren, im Verhältnis nach dem Ergebnis der letzten Wahl links beginnend mit der größten Partei.
In Stadtlohn dürfen Parteien und Wählervereinigungen in den zwei Monaten vor der Wahl plakatieren, ohne dass dafür eine ausdrückliche Erlaubnis erforderlich ist.
Weiterhin ist zu beachten:
- Eine Verwechslungsgefahr mit Verkehrszeichen und -einrichtungen oder eine Beeinträchtigung der Wirkung solcher Anlagen darf nicht vorliegen
- An den Zufahrtsästen zu Kreisverkehren, in Kreisverkehren und den Zufahrten zu Kreuzungen oder Einmündungen darf im Umfeld von 50 m innerorts und 150 m außerorts keine Wahlwerbung angebracht werden
- Plakatwerbung ist auch am Innenrand von Kurven nicht zulässig
- Größere Plakate („Wesselmann“) dürfen innerorts nicht aufgestellt werden
- Für Plakate außerhalb der geschlossenen Ortsanlagen ist der jeweilige Straßenbaulastträger (Straßen.NRW in Coesfeld oder der Kreis Borken) zuständig
- Sollte Plakatwerbung in einer Art und Weise angebracht sein, die die Verkehrssicherheit gefährdet, wird diese unverzüglich entfernt
- Plakatwerbung ist innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder vollständig zu entfernen
Für den Aufbau eines Informationsstands oder dergleichen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Herrn Vogtt (02563/87-231)
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich für die Landtagswahl?
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
- Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
SGV Inhalt : Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DE
- Landeswahlgesetz (LWahlG)
SGV Inhalt : Bekanntmachung der Neufassung des Landeswahlgesetzes | RECHT.NRW.DE
- Landeswahlordnung (LWahlO)
SGV Inhalt : Landeswahlordnung (LWahlO) | RECHT.NRW.DE
- COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung NRW
- Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Wahlprüfungsgesetz NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Wahlprüfungsgesetzes
- Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)
SGV Inhalt : Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – AbgG NRW – | RECHT.NRW.DE
- Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG)
- Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)
SG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
PartG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch
StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Bundesmeldegesetz
BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- Gemeinsamer Runderlass Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen (Wahlwerbungserlass)
Wen kontaktiere ich bei Fragen rund um die Wahl?
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das
Wahlamt der Stadt Stadtlohn
Telefon: 02563/87-111
Fax: 02563/87-9111
E-Mail: wahlen@stadtlohn.de
Wahlergebnisse Bundestagswahlen
Am 26.09.2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021
Am 24.09.2017 fand die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbeteiligung in Stadtlohn lag bei 80,5 %. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Bundestagswahl 2017
Am 22.09.2013 fand die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbeteiligung in Stadtlohn lag bei 78,1 %. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Bundestagswahl 2013
Am 27.09.2009 fand die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbeteiligung in Stadtlohn lag bei 76,97 %. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Bundestagswahl 2009
Wahlergebnisse Kommunalwahlen
Am 13.09.2020 fanden die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Kommunalwahl 2020
Am 25.05.2014 fanden die Europa- und Kommunalwahlen sowie die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Kommunalwahl 2014
Am 30.08.2009 fand die Kommunalwahl sowie die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Kommunalwahl 2009
Wahlergebnisse Landtagswahlen
Am 15.05.2022 fand die Landtagswahl in NRW statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Landtagswahl 2022
Am 14.05.2017 fand die Landtagswahl in NRW statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Landtagswahl 2017
Am 13.05.2012 fand die Landtagswahl in NRW statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Landtagswahl 2012
Am 09.05.2010 fand die Landtagswahl in NRW statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Landtagswahl 2010
Wahlergebnisse Europawahlen
Am 26.05.2019 fand die Europawahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Europawahl 2019
Am 25.05.2014 fand die Europawahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Europawahl 2014
Am 07.06.2009 fand die Europawahl statt. Die Wahlergebnisse nebst diversen Auswertungsmöglichkeiten gibt es unter dem Link: Wahlergebnisse Europawahl 2009