|
Polizei-Notruf |
110 |
Feuerwehr-Notruf |
112 |
Rettungsdienst-Notruf |
112 |
Gift-Notruf |
0228 19240 |
Krankenhaus „Maria Hilf“ |
9120 |
Notfall-Seelsorger |
9120 |
Deutsches Rotes Kreuz |
97860 |
SVS Wasser-Versorgung |
93450 |
SVS Gas-Versorgung |
93450 |
SVS Strom-Versorgung |
93450 |
Karten-Sperr-Notruf |
116116 |
Kläranlage |
0169 512708119 |
Notdienstpraxis im Krankenhaus |
02563 912345 |
Notruf-Fax für hörgeschädigte Menschen |
02861 9809199 |
Anders als gut hörende Menschen, haben schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen das Problem, dass sie bei einem Notfall die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht per Telefon oder Handy erreichen können, da sie Rückfragen der Leitstelle akustisch nicht verstehen können.
Für diese Betroffenen hat die Kreisleitstelle Borken, in der die Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst eingehen, einen Notruf-Fax-Service eingerichtet.
Auf einem vom Deutschen Schwerhörigenbund und der Branddirektion Frankfurt entwickelten Formular können hör- und sprachgeschädigte Menschen ihre Notfallsituation ankreuzen, Adresse eintragen und unter (0 28 61) 9 80 91 99 einen Notruf über ihr Faxgerät absetzen. Die Kreisleitstelle bestätigt den Eingang per Fax und schickt den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder eine Polizeistreife.
In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen können Polizei und Feuerwehr die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes erreichen. Wählen Sie dazu bitte einen der Notrufe 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr).